Die Zustiftung ist der Klassiker der Stiftungsförderung. Wenn Sie langfristig helfen wollen, ist eine Zustiftung für Sie das Richtige. Im Gegensatz zur Spende fließt die Zustiftung in das Stiftungsvermögen, das gemäß den gesetzlichen Regelungen ungeschmälert erhalten bleibt. Dieses Vermögen wird von der Stiftung sicher und gewinnbringend nach ethischen Kriterien angelegt.
Aus den Erträgen der Stiftung werden die Projekte finanziert.
Mit Ihrer Zustiftung geben Sie den Jugendstiftungen im Bistum Essen einen größeren finanziellen Spielraum für die Umsetzung des satzungsmäßig festgelegten Stiftungszwecks. Je größer das Stiftungsvermögen, desto handlungsfähiger wird die Stiftung.
Jeder Euro einer Zustiftung wird also nicht nur einmal genutzt, sondern trägt jedes Jahr seinen Teil zur Förderung von katholischer Kinder- und Jugendarbeit auf dem Gebiet des Bistums Essen bei.
Über die Höhe der Zustiftung können Sie frei entscheiden. Eine Grenze nach oben oder unten gibt es dabei nicht. Bei der Zustiftung muss dies jedoch genannt werden. Zustiftungen mit dem Verwendungszweck "Zustiftung" Name+Adresse können Sie sowohl an "Die Jugendstiftung des Bistums Essen" oder auch an die BDKJ-Jugendstiftung "hilfreich, edel & gut" zukommen lassen.