Steuerbegünstigung für Ihre Unterstützung

Die Jugendstiftungen genießen beide die Steuerbegünstigungen gemäß §§ 51-68 AO. Damit können Spenden und Zustiftungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. 


Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle begünstigten Spendenzwecke.

Der Sonderausgabenabzug für Zuwendungen in das Grundstockvermögen (Zustiftungen) beträgt eine Million Euro. Er kann auf 10 Jahre verteilt werden.

Wir schicken Ihnen automatisch eine Zuwendungsbescheinigung („Spendenquittung“) für Ihre Steuererklärung zu, wenn Sie Ihre Adressdaten bei einer Überweisung auf das Stiftungskonto oder mit Hilfe des Online-Formulars angeben.